Unfallversicherung: Wann sie zahlt – und wann du auf der Nase liegst

Unfallversicherung: Was zahlt sie wirklich?

Wann greift die private Unfallversicherung – und wann nicht? Alles Wichtige zu Leistungen, Bedingungen und typischen Irrtümern kompakt erklärt.


 

Einleitung:

Ein falscher Tritt auf der Treppe, ein Sturz vom Fahrrad oder ein Griff in die Kreissäge beim Heimwerken – Unfälle passieren schnell. Und meistens völlig unerwartet. Gut, wenn man eine private Unfallversicherung hat, oder?
Aber was zahlt die eigentlich genau? In diesem Artikel schauen wir uns an, wann sie zahlt, wie viel – und warum man auch mit Gipsbein leer ausgehen kann.


 

1. Was deckt die private Unfallversicherung ab?

Kurz und knackig:

Die private Unfallversicherung zahlt Geld, wenn du durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung (sogenannte Invalidität) erleidest. Sie schützt dich weltweit, rund um die Uhr – also auch in deiner Freizeit, beim Sport oder auf Reisen.


 

2. Was ist überhaupt ein „Unfall“ im Sinne der Versicherung?

Ein Unfall ist laut Definition ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine Gesundheitsschädigung verursacht. Beispiele:

✅ Vom Fahrrad gestürzt
✅ Beim Wandern umgeknickt
✅ Beim Fensterputzen abgestürzt
✅ Auf Lego getreten (ja, wenn’s ernst wird – zählt!)

Nicht versichert sind:

❌ Bandscheibenvorfall ohne äußere Einwirkung
❌ Herzinfarkt oder Schlaganfall
❌ Chronische Krankheiten
❌ Alkoholbedingte Ausfälle („Hoppla, der Kasten Bier war zu schwer…“ zählt nicht.)


 

3. Welche Leistungen gibt’s im Schadensfall?

  • Invaliditätsleistung (Kernstück)
    Einmalzahlung je nach Schwere der Beeinträchtigung. Die Höhe hängt ab von:

    • der vereinbarten Versicherungssumme

    • dem Invaliditätsgrad

    • der Gliedertaxe (ja, das klingt unheimlich – ist aber nur die Tabelle, wie viel z. B. ein verlorener Finger „wert“ ist)

  • Unfallrente (optional)
    Monatliche Zahlung bei schwerer Invalidität.

  • Tagegeld & Krankenhaustagegeld (optional)
    Geld pro Tag im Krankenhaus oder bei Arbeitsunfähigkeit.

  • Kosmetische Operationen / Reha-Zuschüsse
    Viele Tarife beinhalten Extras – z. B. Zuschüsse für Narbenbehandlung oder Umbauten zu Hause.


 

4. Was ist NICHT versichert? (Vorsicht, Klassiker!)

  • Unfälle unter Drogen- oder Alkoholeinfluss

  • Vorsätzliche Handlungen („Ich wollt halt mal testen, ob der Zaun wirklich unter Strom steht…“)

  • Unfälle durch Kriegsereignisse oder Kernenergie

  • Gesundheitsschäden durch Infektionen (außer über Unfallverletzungen eingetreten)


 

5. Berufsunfähigkeit vs. Unfallversicherung – nicht verwechseln!

Viele glauben: „Wenn ich nicht mehr arbeiten kann, springt die Unfallversicherung ein.“
Das stimmt nur, wenn die Ursache ein Unfall war. Bei Krankheit (z. B. Depression, Krebs, Burnout) zahlt sie nichts.

Deshalb: Unfallversicherung = Ergänzung, nicht Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.


 

6. Wie finde ich die richtige Unfallversicherung?

Achte auf:

Hohe Grundsumme (mind. 100.000 €, besser mehr)
Progression (z. B. 350 % – erhöht die Leistung bei schweren Unfällen)
Faire Gliedertaxe
Keine fiesen Ausschlüsse im Kleingedruckten
✅ Zusatzleistungen nur, wenn sie wirklich sinnvoll für dich sind


 

Fazit:

Die Unfallversicherung ist ein echter Klassiker unter den Policen – und kann im Ernstfall finanziell richtig helfen. Aber sie ist kein Rundumschutz für alles, was „aua“ macht. Wer weiß, wann sie greift (und wann nicht), kann besser planen – und sich im Fall der Fälle über einen nützlichen Schutz freuen statt über böse Überraschungen.


 

Call-to-Action:

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