Tierhalterhaftpflicht-Versicherung

Verwenden Sie hier den Tarifrechner um ein Vergleichsergebnis für Ihre Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu erhalten.

Beschreibung der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung:

 

🐾 Was ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt dich, wenn dein Haustier – meist Hund oder Pferd – einen Schaden verursacht, für den du als Halter gesetzlich haftest.

📌 Denn laut Gesetz haftest du als Tierhalter unbegrenzt und verschuldensunabhängig – selbst wenn du gar nix dafür kannst!
Das nennt man Gefährdungshaftung. Und das kann richtig teuer werden.

 


 

⚠️ Was ist versichert?

✅ Die Versicherung übernimmt:

  • Personenschäden (z. B. dein Hund beißt einen Passanten)

  • Sachschäden (z. B. dein Pferd tritt gegen ein parkendes Auto)

  • Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall nach Verletzung)

  • Rechtsschutzähnliche Leistungen, wenn du dich gegen unberechtigte Ansprüche wehren musst

💡 Gilt nicht für Kleintiere wie Katzen, Hamster oder Kanarienvögel – die sind meist über die Privathaftpflicht abgedeckt.


 

🧾 Typische Beispiele:

 

1. 🐶 Hund reißt sich los und verursacht einen Fahrradunfall

🚑 Person verletzt, Krankenhaus, Verdienstausfall → Schaden: 20.000 €
✅ Die Tierhalterhaftpflicht zahlt

 

2. 🐴 Pferd schlägt aus und verletzt einen Besucher auf dem Reitplatz

🏥 Schmerzensgeld & Behandlungskosten → 50.000 €
✅ Die Versicherung springt ein

 

3. 🐕 Hund zerstört beim Besuch das teure Sofa der Freundin

💺 Sachschaden → 3.000 €
✅ Auch fremdes Eigentum ist versichert

 


 

💰 Was kostet die Tierhalterhaftpflicht?

✅ Für Hunde:
🔹 ab ca. 40–80 € im Jahr
✅ Für Pferde:
🔹 ab ca. 90–150 € im Jahr
➡️ Preis hängt u. a. ab von Rasse, Nutzung (z. B. Reitbeteiligung), Anzahl der Tiere, Deckungssumme, Selbstbeteiligung

 


 

📋 Worauf solltest du achten?

  • Hohe Deckungssumme (mindestens 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden)

  • Mietsachschäden versichert? (z. B. in Ferienwohnungen oder Stallungen)

  • Forderungsausfalldeckung? (zahlt, wenn dein Tier durch ein anderes Tier verletzt wird und dessen Halter nicht zahlen kann)

  • Mitversicherung von ungewolltem Deckakt, Leinenpflichtverstößen etc.

  • Bei Pferden: auch Fremdreiter und Reitbeteiligung mitversichern!

 


 

🧀 Schwäbisches Fazit:

„I lieb mei Hund – aber i lieb mein Konto au. Drum: versichert, falls er mal Dummheiten macht.“

Oder: Die Tierhalterhaftpflicht schützt dich davor, dass ein tierischer Ausrutscher finanziell zur Katastrophe wird – und das für’n Appel und ’n Ei.